Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XVII.

Das vorliegende Übereinkommen wird ratifiziert werden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in London stattfinden. Das Übereinkommen wird am 15. Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.