Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit im Bereich des Sportes und ermutigen zu direkten Kontakten zwischen Sportorganisationen beider Länder sowie zum Austausch von Informationsmaterial und von Dokumentationen auf diesem Gebiet.