Die Vertragsparteien fördern die weitere Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit. Insbesondere unterstützen sie den Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Ausstellungen, von Publikationen wissenschaftlicher Forschungsinstitutionen und technischer Institutionen sowie die Durchführung gemeinsamer Forschungsarbeiten; ebenso unterstützen sie die wechselseitige Teilnahme von Wissenschaftern an wissenschaftlichen Seminaren, Symposien und Kongressen, die in den beiden Vertragsstaaten stattfinden.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
