Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien prüfen die Bedingungen, unter denen eine gegenseitige Anerkennung von Reifezeugnissen sowie von Studien- und Prüfungsleistungen und eine Anerkennung von akademischen Graden stattfinden kann. Zu diesem Zweck tauschen sie Unterlagen über die diesbezüglichen Vorschriften aus und bereiten in einem hierfür eingesetzten Expert/inn/enausschuss Empfehlungen über solche Anerkennungen vor.