Schutzklausel
. Jede behördliche Maßnahme nach ist zusammen mit ihrer Begründung vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten unverzüglich der Europäischen Kommission mitzuteilen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzklausel
. Jede behördliche Maßnahme nach ist zusammen mit ihrer Begründung vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten unverzüglich der Europäischen Kommission mitzuteilen.