. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 01.10.2023 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen