Übergangsbestimmung zur Kraftstoffverordnungs-Novelle 2023
. (1) Die Kraftstoffverordnungs-Novelle 2023 tritt mit Ausnahme des mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Die Fristen nach den ,und 20 Abs. 4 gelten für Einreichungen für das Berichtsjahr 2023 ab dem 1. Jänner 2024
(3) Der dieser Novelle tritt für das Berichtsjahr 2023 mit 1.1.2024 in Kraft; gleichzeitig tritt der in der Fassung BGBl. II Nr. 630/2020 außer Kraft
