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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 8795/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 14. Dezember 1988 aufgrund des Art. V Abs. 5 der 12. KFG-Novelle, BGBl.Nr. 375/1988, verordnet:

Für die Behörden in Niederösterreich werden folgende Inkrafttretenstermine festgesetzt:

1. Der 1. Oktober 1989 für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß , BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl.Nr. 375/1988;

2. Der 1. Jänner 1990 für die

a) Zuweisung von Kennzeichen gemäß , BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl.Nr. 375/1988;

b) Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß , BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl.Nr. 375/1988;

c) Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen gemäß und , BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl.Nr. 375/1988;

d) Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß , BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl.Nr. 375/1988.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.