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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 26/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 123 Abs. 3 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 87/2014, wird verordnet:

Der Stadtgemeinde Imst wird die Mitwirkung an der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 durch den Gemeindewachkörper im Umfang des § 123 Abs. 2 Z. 1, 2 und 3 dieses Gesetzes hinsichtlich aller Straßen in ihrem Gemeindegebiet, mit Ausnahme der A 12 Inntal Autobahn, übertragen.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.