. Waisen nach Schwerbeschädigten ist der Anspruch auf Waisenrente auch dann gewahrt, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Waisen nach Schwerbeschädigten ist der Anspruch auf Waisenrente auch dann gewahrt, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war.