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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 4200/1-1

Änderung

LGBl. 4200/1-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 30. Oktober 2001 auf Grund des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311, in der Fassung BGBl. I Nr. 124/1998, verordnet:

Artikel I

Der Kostenersatz für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz wird für jedes begonnene Hundert, der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen mit € 11,– festgesetzt.

Artikel II

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Staatsbürgerschaftsevidenzkostenersatzverordnung 1968, LGBl. Nr. 144, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.