Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2022 pro Verpflegstag 8,50 Euro.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2022 pro Verpflegstag 8,50 Euro.