Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2021 pro Verpflegstag 8,20 Euro.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 29/2021
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 57 Abs. 1 und 5 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 10 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
