Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2011 6,70 Euro pro Verpflegstag.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 83/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 57 Abs. 1 und 5 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 70/2010, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. j des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
