Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zielsetzung des Abkommens

Vorrangiges Ziel des Abkommens ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien durch die Ergänzung der für die Satellitennavigation geltenden Bestimmungen des EWR-Abkommens.