Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Die folgenden Handlungen werden bestraft:

a) Völkermord;

b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord;

c) unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord;

d) Versuch des Völkermordes;

e) Beteiligung am Völkermord.