Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vorbehaltlich seiner Rechtsvorschriften über Zonen, deren Betreten aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten oder besonderen Vorschriften unterworfen ist, gewährleistet der Empfangsstaat allen Mitgliedern des Konsulats Bewegungs- und Reisefreiheit in seinem Hoheitsgebiet.