Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Mitglieder des Konsulats sind im Empfangsstaat von allen militärischen Dienstleistungen und Auflagen, von allen sonstigen öffentlichen Dienstverpflichtungen und den allenfalls an ihrer Statt erhobenen Beiträgen befreit.