Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Empfangsstaat befreit die Mitglieder der konsularischen Vertretung von allen persönlichen Dienstleistungen, von allen öffentlichen Dienstleistungen jeder Art und von militärischen Auflagen, wie zum Beispiel Beschlagnahmen, Kontributionen und Einquartierungen.