Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz der Konsuln

Der Empfangsstaat behandelt die Konsuln mit gebührender Achtung und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um jeden Angriff auf ihre Person, ihre Freiheit oder ihre Würde zu verhindern.