Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teil I

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Dieser Vertrag ist anzuwenden:

1. seitens Ihrer Majestät auf das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie auf alle Gebiete, für deren internationale Beziehungen Ihre Regierung im Vereinigten Königreich verantwortlich ist;

2. seitens der Republik Österreich auf die Republik Österreich.