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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 99/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 138 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 16. Dezember 1976, K II-1/76, – dem Bundeskanzleramt zugestellt am 1. Feber 1977 – zusammengefaßt hat:

„Die Regelung der Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln fällt gemäß in die Zuständigkeit der Länder.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 99/1977 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.03.1977

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 99/1977

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