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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 52/1971

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 6. Oktober 1970, K II-1/70-17, zusammengefaßt hat:

Anmerkung

„Die Erlassung von Gesetzen zur Verhinderung eines die öffentliche Ordnung störenden Baustellenlärmes fällt, soweit es sich um Bauführungen handelt, die von den Bauordnungen erfaßt werden, gemäß in die Zuständigkeit der Länder.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 52/1971 · Stammfassung

Fassungen ab: 13.02.1971

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 52/1971

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