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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 273/1968

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85 wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 2. Juli 1968, K II-1/68, zusammengefaßt hat:

Anmerkung

„Unter 'Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle' (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B.-VG.) fallen nicht nur Maßnahmen zur Überwachung der Nahrungsmittel vom sanitären Standpunkt, sondern auch Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 273/1968 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.07.1968

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 273/1968

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