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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 266/1962

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 15. Juni 1962, K II-1/62-23, zusammengefaßt hat:

Anmerkung

„Maßnahmen der Bodenreform fallen auch dann unter die Kompetenzbestimmung des Art. 12 Abs. 1 Z 5 B.-VG., wenn sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke beziehen.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 266/1962 · Stammfassung

Fassungen ab: 31.08.1962

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 266/1962

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