„Maßnahmen der Bodenreform fallen auch dann unter die Kompetenzbestimmung des Art. 12 Abs. 1 Z 5 B.-VG., wenn sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke beziehen.“
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 266/1962
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 15. Juni 1962, K II-1/62-23, zusammengefaßt hat:
Anmerkung
vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 266/1962 · Stammfassung
Fassungen ab: 31.08.1962
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 266/1962 ↗
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