Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit dem Vollzuge desselben sind die Minister der Justiz, des Handels und des Innern beauftragt.

Wien, am 7. April 1870.