. Wird das Kilometergeld gemäß berücksichtigt, sind damit folgende Aufwendungen für betriebliche oder berufliche Fahrten mit Ausnahme der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten:
– Absetzung für Abnutzung,
– Treibstoff und Öl,
– Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes,
– Zusatzausrüstungen,
– Steuern und Gebühren,
– Versicherungen,
– Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs sowie
– Finanzierungskosten.
Beachte: Ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden (vgl. ).
