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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Wird das Kilometergeld gemäß berücksichtigt, sind damit folgende Aufwendungen für betriebliche oder berufliche Fahrten mit Ausnahme der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten:

– Absetzung für Abnutzung,

– Treibstoff und Öl,

– Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes,

– Zusatzausrüstungen,

– Steuern und Gebühren,

– Versicherungen,

– Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs sowie

– Finanzierungskosten.

Beachte: Ist für betriebliche oder berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden (vgl. ).