Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage 3

Grenzwerte berufsbedingter Exposition ()

Bezeichnung des Arbeitsstoffs

EINECS1

CAS2

Grenzwerte

Hinweis

Übergangsmaßnahmen

mg/m3 3

ppm4

Benzol

200-753-7

71-43-2

3,255

15

Haut6

Grenzwert: 3 ppm

(= 9,75 mg/m3) bis zum 27. Juni 2003

Vinylchloridmonomer

200-831-0

75-01-4

7,775

35

Hartholzstäube

5,005, 7

1 EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe.

2 CAS: Chemical Abstract Service Number.

3 mg/m3 = Milligramm pro Kubikmeter Luft bei 20 °C und 101,3 kPa (760 mm Quecksilbersäule).

4 ppm = Volumenteile pro Million in Luft (ml/m3).

5 Gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeitraums von acht Stunden.

6 Deutliche Erhöhung der Gesamtbelastung des Körpers durch dermale Exposition möglich.

7 Einatembarer Anteil: wenn Hartholzstäube mit anderen Holzstäuben gemischt werden, gilt der Grenzwert für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube.