Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Deaktivierungskennzeichen

1. Grundsätzliches:

Die Deaktivierungskennzeichnung (Rautestempel) hat mittels Schlagstempel, Rollstempel oder Lasergravur mit entsprechender Einbrenntiefe, die eine deutliche Sichtbarkeit zu gewährleisten hat, zu erfolgen und ist an Lauf, Verschluss und Gehäuse jeweils an sichtbarer Stelle anzubringen.

2. Ermächtigte Gewerbetreibende:

Das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende nach besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Kombination aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern nach folgendem Muster. Diese Kombination hat den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt, eindeutig zu individualisieren.

Die durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für ein Deaktivierungskennzeichen zu vergebende Buchstaben- und Ziffernkombination hat fortlaufend die Buchstaben S bis Z sowie zu jedem Buchstaben jeweils fortlaufend die Ziffern 0 bis 9 zu enthalten.

Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:

A: 5 bis 10mm

B: 80% von Maß „A“

C: Schrifthöhe 2 bis 3,5mm

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Bild 1: Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende mit beispielhafter Buchstaben- und Ziffernkombination

3. Deaktivierungskennzeichen von ehemaligem Heeresgut durch Fachorgane des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport:

Von den nach besonders geschulten Fachorganen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Kennzeichnung von ehemaligem Heeresgut sind für das Deaktivierungskennzeichen die Buchstaben „BH“ zu verwenden. Dabei gelten die unter Z 1 genannten Maße.

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Bild 2: Deaktivierungskennzeichen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport