. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates obliegt, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates obliegt, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.