Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates obliegt, die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.