Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Verbringung von Waren im Kleinen Grenzverkehr (BGBl. Nr. 400/1968, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 235/1987) im Verhältnis zu Slowenien mit Ablauf des 14. Jänner 1993 nicht weiter anzuwenden ist.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 177/1993
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 177/1993 · Stammfassung
Fassungen ab: 13.03.1993
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 177/1993 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
