Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbehaltene Rechtsvorschriften

In den Vertragsstaaten bleiben unberührt:

1. die Rechtsvorschriften über die Zurückweisung, Weg- oder Ausweisung von Ausländern und Staatenlosen und, soweit nicht anzuwenden ist, die Rechtsvorschriften über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Ausländer und Staatenlose;

2. die zollgesetzlichen Vorschriften und die anderen Rechtsvorschriften über die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren und Beförderungsmitteln.