Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B

zu

Rückrechnung (Reverse Engineering)

Die Volatilität wird mittels Rückrechnung (Reverse Engineering) wie folgt ermittelt,

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wobei:

-

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dem VaR auf Basis eines Konfidenzintervalls von 99 % mit einer Halteperiode gleich der

Anzahl an

-

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Zeitintervallen bei

-

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-Jahren entspricht:

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wobei:

-

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dem risikolosen Zinssatz entspricht, der zum Zeitpunkt der Berechnung für jedes der

-

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-Intervalle der

-

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-Jahre, die die Haltedauer des OGAW darstellt, gilt.