Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Zweck

. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU in das österreichische Recht. Sie regelt die Mindestanforderungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß .