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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 5505/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 1997 aufgrund des § 3 Abs. 4 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505–0, verordnet:

Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:

Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blau-grüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.