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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 60/1988

Änderung

idF:

LGBl Nr 42/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels V Abs 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl Nr 375/1988, wird verordnet:

Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß ,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß und

c) die Zuweisung von Wunschkennzeichen und die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin bestimmt.

Soweit auf das KFG 1967 verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Fassung der Novelle BGBl Nr 375/1988 (12. Kraftfahrgesetz-Novelle).

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.