Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nummernstruktur

. Rufnummern im Bereich für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl gemäß und einer fünf- oder sechsstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des zulässig.