Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

. (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 6. Verordnung der RTR-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V) vom 12. Mai 2004, kundgemacht durch Auflage bei der RTR-GmbH, idF BGBl. II Nr. 77/2008 außer Kraft.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2013)

(3) Die Bestimmungen der , 94 Abs. 5 und 95 Abs. 7 treten mit 30. Juni 2012 außer Kraft.

(4) Die Bestimmungen der und 7 sowie 95 Abs. 2 treten mit 19. Mai 2014 außer Kraft.

(5) Die Bestimmungen des und 3 treten mit 1. Mai 2015 außer Kraft.