Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktion

. Kommunikationsdienstebetreiber dürfen Betreiber-Kurzrufnummern ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im zugehörigen Kommunikationsnetz im Sinne der und 108 nutzen.