Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze

Verwendungszweck

. Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 804, 810, 820, 821 und 828 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Diensten, deren Entgeltobergrenze in dieser Verordnung festgelegt wird.