Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 9a ()

Tarife-Ersterteilung

(Anm.: Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung Z 21 der Novelle BGBl. II Nr. 471/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

21. In der Anlage 9a werden die Bezeichnungen „B+E“ durch „BE“ und „C+E“ durch „CE“ ersetzt.)