Vollzug
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut
1. hinsichtlich des und 2 der Bundesminister für Finanzen,
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin für Familien und Jugend.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollzug
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut
1. hinsichtlich des und 2 der Bundesminister für Finanzen,
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin für Familien und Jugend.