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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationspflicht

. Von der Gewährung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld an einen alleinstehenden Elternteil gemäß sowie von der Einstellung oder Rückforderung () dieses Zuschusses hat der zuständige Krankenversicherungsträger den anderen, zur Rückzahlung gemäß § 18 verpflichteten Elternteil zu verständigen.