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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erklärung

. Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (, ) und Hinweis auf die mögliche Rückforderung im Falle der Überschreitung der Freigrenze () zu verständigen.