Höhe
. (1) Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro täglich.
(2) Werden die im vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen, so beträgt das Kinderbetreuungsgeld ab dem 25. Lebensmonat des Kindes 7,27 Euro täglich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenHöhe
. (1) Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro täglich.
(2) Werden die im vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen, so beträgt das Kinderbetreuungsgeld ab dem 25. Lebensmonat des Kindes 7,27 Euro täglich.