Bekanntmachung von Entscheidungen
. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Spruch von Entscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss mit Beschränkungen oder Auflagen im Sinn des nicht untersagt wird, nach deren Rechtskraft öffentlich bekanntzumachen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bekanntmachung von Entscheidungen
. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Spruch von Entscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss mit Beschränkungen oder Auflagen im Sinn des nicht untersagt wird, nach deren Rechtskraft öffentlich bekanntzumachen.