Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bundesgesundheitsagentur

. Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes sowie der Aufgaben im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen dieses Gesetzes ist beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium die Bundesgesundheitsagentur als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit einzurichten.