Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes
. Die Abgabenbehörden des Bundes sind zur Mitwirkung gemäß verpflichtet und haben die betreffenden Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern zu übermitteln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes
. Die Abgabenbehörden des Bundes sind zur Mitwirkung gemäß verpflichtet und haben die betreffenden Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern zu übermitteln.