Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes

. Die Abgabenbehörden des Bundes sind zur Mitwirkung gemäß verpflichtet und haben die betreffenden Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern zu übermitteln.