Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 23/2026, außer Kraft.
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 23/2026, außer Kraft.